Die Corona-Krise macht Reisenden und Reiseunternehmen schwer zu schaffen. Grenzen sind geschlossen, Reisen werden storniert und Hotels dürfen keine Übernachtungen für touristische Zwecke anbieten. Das Auswärtige Amt hat am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung herausgegeben. Im Reiserecht dient die Reisewarnung als Indiz dafür, dass die Reise durch außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort erheblich beeinträchtigt ist und insofern ein Grund für einen kostenfreien Rücktritt von einer Pauschalreise besteht.

Welche Rechte haben Reisende? Was müssen Reisende beachten, die keine Pauschalreise gebucht haben, sondern ihren Urlaub individuell zusammengestellt haben. Wie wirken sich Reisebeschränkungen aus? Kommt eine Sonderregelung, wie sie z.B. in Italien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden erlassen worden ist, nach der die Reiseunternehmen berechtigt sind, den Reisenden statt der Rückzahlung des Reisepreises einen Reisegutschein auszustellen? – Wir beraten in allen aktuellen reiserechtlichen Fragen individuell und passgenau.

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