Dazu gehört es auch, die Mandanten frühzeitig über anfallende Honorare aufzuklären und zu beraten, ob eine Erstattung der Kosten durch den Gegner oder Dritte möglich ist.
Wir bieten verschiedene Honorarmodelle an, die im Einzelfall vereinbart werden können:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
unter Zugrundelegung des betreffenden Gegenstandswertes - Stundenhonorar
- Pauschalhonorar
- Beratungsmandate zu monatlichen Pauschalen