Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind sowohl das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht als auch die Schnittpunkte des klassischen Handelsrechts zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
Wir gestalten und überprüfen umfangreiche Verträge und entwickeln allgemeine Geschäftsbedingungen – sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.
Auch Spezialmaterien des Handelsrechts gehören zu unserem Beratungsspektrum, wie zum Beispiel das Seehandels- und Transportrecht sowie die Anwendung internationaler handelsrechtlicher Übereinkommen.
Zu unserer Mandantschaft zählen sowohl zahlreiche national und international tätige Handelsunternehmen als auch Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler sowie Reeder und Spediteure.