Das Wettbewerbsrecht soll einen freien und gleichzeitig fairen Wettbewerb gewährleisten. Die einschlägigen Regelungen halten jedoch diverse „Stolpersteine“ bereit. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im wettbewerbsrechtlichen Bereich ist daher die Beratung unserer Mandanten im Hinblick auf die rechtskonforme Gestaltung von Internetseiten, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Werbemaßnahmen.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten. Wir betreuen unsere Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Vieles lässt sich dabei außergerichtlich regeln. Sollte das nicht der Fall sein, haben wir ein schlagkräftiges Team für die Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche in einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Prozess.