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Ein Widerrufsrecht verjährt nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich vor kurzem mit der Frage zu befassen, ob ein Widerrufsrecht der Verjährung unterliegt. Im entschiedenen Fall haben die Parteien um die Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages gestritten. Die Parteien hatten diesen Vertrag im Jahr 2003 abgeschlossen. Der Darlehensnehmer ist damals von dem Darlehensgeber nicht ordnungsgemäß über…

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