Neuerungen im Handel bei Recht auf Reparatur.
Das EU-Parlament hat sich vor kurzem auf eine neue EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur für Verbraucher bei defekten Geräten geeinigt. Danach muss den Verbrauchern auf Wunsch eine Reparaturoption angeboten werden, solange ein Produkt reparierbar ist.
Unter die Regelung sollen vor allem Haushaltsgeräte, wie z.B. Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Staubsauger und Smartphones fallen. Ggf. wird diese Liste noch erweitert.
Für eine Reparatur sollen sich Verbraucher in Zukunft nicht nur an den Händler als ihren Vertragspartner, sondern auch an den Hersteller wenden können. Zudem soll eine europaweite Reparaturplattform eingerichtet werden, über die die Verbraucher eine passende Werkstatt finden können.
Die EU erhofft sich dadurch, dass weniger Haushaltsgeräte bei kleineren Defekten entsorgt werden und so schonend mit Ressourcen umgegangen und Müll vermieden wird.
Der EU-Richtlinie müssen nun noch die EU-Staaten zustimmen. Im Anschluss haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Erst ab Inkrafttreten der nationalen Gesetze können sich die Verbraucher dann auf diese berufen und ihre neuen Rechte daraus herleiten. Für Händler ist es aber auch bereits jetzt ratsam, sich auf die zu erwartenden neuen Regelungen rechtzeitig einzustellen.
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