Wir beraten in sämtlichen Fragen des nationalen und internationalen Handelsrechts. Hierzu gehören sowohl die Vertragsgestaltung für handelsrechtliche Unternehmen als auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Handelsgeschäften.

Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind sowohl das Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht als auch die Schnittpunkte des klassischen Handelsrechts zum Gesellschafts- und Arbeitsrecht.

Wir gestalten und überprüfen umfangreiche Verträge und entwickeln allgemeine Geschäftsbedingungen – sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.

Auch Spezialmaterien des Handelsrechts gehören zu unserem Beratungsspektrum, wie zum Beispiel das Seehandels- und Transportrecht sowie die Anwendung internationaler handelsrechtlicher Übereinkommen.

Zu unserer Mandantschaft zählen sowohl zahlreiche national und international tätige Handelsunternehmen als auch Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler sowie Reeder und Spediteure.