Eine professionelle Beratung im Arbeitsrecht wird immer wichtiger. Die Anzahl der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen nimmt stetig zu. Gleichzeitig wird die arbeitsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung auch durch europarechtliche Einflüsse immer umfangreicher und unübersichtlicher.

Ein Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit ist die Beratung von Arbeitgebern bei der Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern sowie bei der Abfassung von arbeitsrechtlichen Verträgen, Zeugnissen und Abmahnungen.

Zudem betreuen wir Arbeitnehmer und Betriebsräte insbesondere bei Fragen des Kündigungsschutzes und beim Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen.

Gerichtliche Kündigungsschutzverfahren gehören ebenso zu unserer täglichen juristischen Praxis wie Gehalts- oder Eingruppierungsklagen.