Geistiges Eigentum ist gesetzlich genauso geschützt wie sonstiges Eigentum. Insbesondere im Internet werden jedoch Urheber in ihren Urheberpersönlichkeitsrechten und sonstigen Verwertungsrechten immer häufiger verletzt.

Wir vertreten Grafiker, Designer, Illustratoren und sonstige Urheber und betreuen sie sowohl bei der gewerblichen Übertragung von Nutzungsrechten als auch bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen.

Die Gestaltung von passgenauen Nutzungs- und Lizenzverträgen gehört ebenso zu unserem Arbeitsalltag wie auch die Erstellung und Abwehr von Abmahnungen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, steht unseren Mandanten ein schlagkräftiges Team für die Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche im einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Prozess zur Verfügung.