Heutzutage ist der Wandel von Unternehmensformen und Beteiligungsverhältnissen an der Tagesordnung. In kürzester Zeit werden Unternehmen gegründet, Venture Capital aufgenommen oder Unternehmensteile ausgegliedert. Gleichzeitig gibt es ständig Neuerungen in der Gesetzeslage und Rechtsprechung. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten sicher durch das juristische Neuland zu führen und sie in gesellschaftsrechtlichen Fragen umfassend zu betreuen.

Unsere tägliche juristische Praxis umfasst dabei sowohl die zielgerichtete Beratung bei Existenzgründungen und die Wahl der passgenauen Rechtsform als auch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Verträgen für Geschäftsführer und Angestellte bis hin zur Betreuung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und der Liquidation und Abwicklung von Unternehmen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das M & A-Geschäft (Unternehmensfusionen und -übernahmen). Wir beraten Käufer oder Verkäufer bei der Vorbereitung, Vertragsgestaltung und Durchführung von Unternehmensverkäufen, Fusionen, Umwandlungen oder Kapitalerhöhungen. Auch besondere Beteiligungsverhältnisse, wie stille Gesellschaften oder Treuhandverträge, gehören zu unserer gesellschaftsrechtlichen Praxis.